Informationen für Ihre Kostenplanung

In vielen Fällen muss ein geringer Zuschuss zu den Leistungen einer Kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme vom Patienten geleistet werden.

Eine Befreiung ist gegebenenfalls möglich – bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass zu den Gesamtkurkosten die Erwachsenen einen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro pro Tag leisten. Die An- und Abreisetage werden mitgezählt, so dass bei drei Wochen Kurdauer ein Betrag von 220 Euro zu zahlen ist.

Zuzahlungssenkung für Kurpatienten mit geringem Einkommen

Bei den meisten Krankenkassen besteht die Möglichkeit, bei Vorlage des Einkommensbescheides die gesamte Selbstbeteiligung eines Jahres bei der Krankenkasse im Voraus pauschal zu entrichten. Die Selbstbeteiligung ist gesetzlich auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt bzw. auf ein Prozent bei chronisch Kranken. So zahlen beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Hartz-IV-Bezügen nur ca. 80 Euro statt 220 Euro und sind damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit.