Anrecht auf Lohnfortzahlung

Oft  wird uns die Frage gestellt, ob ein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur besteht. Die eindeutige Antwort lautet: Ja, bei der Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur handelt es sich um eine vom Arzt verordnete Maßnahme. Ein Anspruch auf eine solche Kur haben Eltern grundsätzlich, unabhängig vom Geschlecht, wenn sie durch eine Krankheit bedroht oder bereits erkrankt sind.

Ärzte verordnen diese Maßnahme vor allem bei Erschöpfungszuständen oder Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich, die für chronische Rückenschmerzen sorgen.  Mütter und Väter dürfen  diese Möglichkeit nutzen, Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu verbessern.

Um finanzielle Sicherheit brauchen sich die Kurteilnehmer keine Sorgen zu machen.  Die Arbeitgeber sind bei einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das bedeutet: Der volle Monatslohn wird weiterhin gezahlt.

Mütter und Väter müssen aber natürlich ebenfalls darauf achten, ihrem Vorgesetzten unverzüglich die entsprechenden Genehmigungen bzw. ärztlichen Bescheinigungen vorzulegen.

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